Es wäre der richtige Schritt zu einer inklusiveren und transparenten Kommunalpolitik gewesen, doch die Mehrheit im Wirtschafts- und Finanzausschuss hat unseren Antrag abgelehnt.
Nicht alle politisch interessierten Menschen haben die Möglichkeit an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, ob aus persönlichen, körperlichen oder familiären Gründen.
Spätestens die Corona-Zeit hat uns gelehrt, was mittlerweile im Arbeitsalltag Stand der Technik ist: Videokonferenzen und Livestreams ermöglichen Partizipation, auch ohne Anfahrtswege, auch wenn die Kinder ins Bett gebracht werden müssen oder die Mobilität eingeschränkt ist.
Das wollten wir mit unserem Antrag, die meisten Sitzungen hybrid zu veranstalten und zu streamen, auch für die Politik vor Ort ermöglichen.
Bisher sei die Technik nur im Sitzungssaal im Rathaus vorhanden, daher könne nur dort hybrid getagt werden, urteilt die Verwaltung. „Demnach müsste eine mobile Ausrüstung beschafft werden, die dann an den unterschiedlichen Sitzungsorten zu jeder Sitzung aufgebaut und personell betreut werden müsste.“, heißt es in der Vorlage. Das sei nicht leistbar.
Jedoch ist in vielen Sitzungsräumen WLAN vorhanden und die personelle Betreuung der Sitzungen eh vorhanden.
„Wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe.“, fasst unser Ausschussmitglied Marvin Nowak das Ergebnis zusammen.
Auch unser zweiter Vertreter Dustin Meschenmooser meint: „Hybride Sitzungen und Livestreams sind bei vielen, auch öffentlichen Arbeitgeber*innen Standard. SPD/CDU und der Bürgermeister haben mehr Digitalisierung versprochen, die Ablehnung unseres Antrags entspricht dem Gegenteil.“
Das war unser Antrag!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Carsten,
die Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN beauftragt die Verwaltung
- Eine Anpassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wunstorf dahingehend, dass Bild und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen grundsätzlich erlaubt sind (§ 3 Abs. 3).
- Die Verwaltung soll alle öffentlichen Sitzungen aufnehmen und im Internet als Livestream und
Video on Demand zur Verfügung stellen. - Die Anwendung von § 64 Abs. 3 NKomVG und entsprechende Anpassung der Hauptsatzung der
Stadt Wunstorf, um den Abgeordneten die Teilnahme an den öffentlichen und nichtöffentlichen
Sitzungen zu ermöglichen.
Begründung:
Die Kommunalpolitik muss sich an die Veränderung der Standards und Umstände anpassen,
welche die Digitalisierung mit sich bringt.
Es ist wichtig, die Politik und ihre Prozesse so transparent und verständlich wie möglich zu
gestalten und dadurch die Akzeptanz, auch von unbequemen Entscheidungen zu erhöhen.
Zudem halten wir es für besonders sinnvoll, mit dem Wandel und Fortschritt der Digitalisierung
mitzugehen, nicht in unserer Entwicklung zu pausieren und die Chancen der Digitalisierung zu
nutzen.
Vor allem unter Berücksichtigung der Pandemie und dem damit verbunden dynamischen
Infektionsgeschehen, sollten wir auf eine potenzielle Herbst- bzw Winterwelle vorbereitet sein.
Annegret Dalig
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN OV Wunstorf
Nachrichtlich: Die Verwaltung erarbeitet eine Vorlage dazu
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