Vorfahrt für Radfahrende

GRÜNE beauftragen die Verwaltung zu prüfen, an welchen
ampelgeregelten Straßenkreuzungen in Wunstorf die Einführung des Grünen Pfeils für den
Radverkehr umgesetzt werden kann.

Begründung:
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, Kreuzungen zu benennen, an denen
das ampelfreie Rechtsabbiegen für Radfahrer*innen sinnvoll und ausreichend sicher für alle Verkehrsteilnehmer*innen umgesetzt werden kann.
Zu berücksichtigen ist dabei auch die Sicherheit des Fußverkehrs. Deshalb sollen Kreuzungen
ausgewählt werden, die übersichtlich und sicher genug sind, Fußgänger*innen zu sehen und für die Radfahrer*innen gleichzeitig eine Fahrt ohne Wartezeit ermöglichen.
Mit der Änderung der StVO ist ab dem 28. April 2020 der Einsatz eines grünen Pfeils nur für
Radfahrer*innen möglich. Radfahrerinnen dürfen in diesem Fall rechts abbiegen, auch wenn die
Ampel Rot zeigt. Voraussetzung hierfür ist, dass Radfahrer*innen trotzdem anhalten, warten bis
die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden.
Dabei geht es unter anderem auch um die Reduzierung von Gefahren, denen Radfahrende durch
abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind solche
Verkehrszeichen seit vielen Jahren bereits erfolgreich im Einsatz.
Wir GRÜNEN sehen hier eine kostengünstige Möglichkeit den Radverkehr in Wunstorf attraktiver
und sicherer zu gestalten. Zudem werden mit dieser Maßnahme die Nachhaltigkeitsziele der Stadt
unterstützt.

Antwort der Verwaltung:
AUSZUG aus dem Protokoll des Verwaltungsausschussesvom 28.11.2022
Zu Punkt 18:Einführung des Grünen Pfeils für den Radverkehr-Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 05.09.2022 –
Bürgermeister Piellusch erläuterte, dass es nach Einschätzung der Verwaltung voraussichtlich nur sehr wenige Kreuzungen gebe, an denen die Umsetzung des Grünen Pfeils überhaupt möglich wäre. Zudem wäre die Entscheidung dann auch vom jeweiligen Straßenbaulastträger abhängig.
Nach einer kurzenAussprache hierzu wurde mit 8 Ja-Stimmen und1 Nein-Stimme beschlossen:
Die Verwaltung prüft, an welchen ampelgeregelten Straßenkreuzungen in Wunstorf die Einführung des Grünen Pfeils für den Radverkehr umgesetzt werden kann.

Nachtrag aus dem Verwaltungsausschuss vom 06.02.2023
Bezugnehmend auf den Antrag „Einführung des Grünen Pfeils für den Radver-kehr“ unter TOP 18 in der Sitzung des VAs vom 28.11.2022 aus, dass die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger (NLStBV) alle Kreuzungen und Kreuzungssituationen in Wunstorf geprüft habe.
Aufgrund der unterschiedlichenRad-fahrerführungen käme nur die Kreuzung Hindenburgstraße/ Südstraße (Fahrtrichtung Südstraße) in Betracht. Hier sei jedoch bereits ein Verkehrszeichen „Rot gilt nicht für Radfahrer“ angebracht und eine Notwendigkeit, an dieser Stelle etwas anderes regeln zu müssen, bestünde nicht.
Zudemhabe die NLStBV der Anordnung nicht zugestimmt, son-dern vielmehr darum gebeten, das schon vorhandene Verkehrszeichen zu entfernen. Der „Grüne Pfeil“ werde daher nicht angeordnet (das bisherige Verkehrszeichen bleibe bestehen). Die anwesenden Bgo. nahmen dies zur Kenntnis


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