Verfassungsbeschwerden erfolgreich – Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug

Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist nicht ausreichend. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem historischen Urteil entschieden. Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Das Klimaschutzgesetz muss verfassungsgerecht nachgebessert werden, wenn wir eine Chance haben wollen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen. Wir müssen bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen, ab 2030 dürfen nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden und wir brauchen einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung dagegen teurer wird. Es ist Zeit für eine Klimaschutzregierung. Es kann nicht sein, dass es erst Gerichtsurteile braucht, um die Regierung zum Handeln zu bringen. Das ist nicht mein Verständnis von zukunftsfester Politik. Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln. Ich freue mich über das Engagement der jungen Generation, die mit einer starken, lauten Stimme und gemeinsam mit den Umweltverbänden für Klimaschutz eintritt.

Annalena Baerbock am 30.04.2021

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